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Zucht
im Schweizer Sennenhund-Verein
für Deutschland e.V. (SSV)
Zugrunde liegt die Zuchtordnung des SSVs (http://www.ssv-ev.de/documents/SSVZuchtordnung_St.09.2015.pdf)
Bei Deckanfragen:
Für Nicht-SSV-Hündinnen gilt es laut § 9 der Zuchtordnung des SSV, eine Genehmigung durch die Zuchtleitung (Frau Fechler) einzuholen.
Diese Genehmigung ist bei Frau Fechler (Zuchtleitung im SSV - E-Mail: fechler@ssv-ev.de) spätestens 6 Wochen vor der geplannten Verpaarung zu beantragen.
Für die Bearbeitung des Antrages werden von Frau Fechler folgende Unterlagen
des Nicht-SSV-Hundes benötigt:
- Kopie der FCI-Ahnentafel
- Kopie des Körberichtes (falls in dem entsprechenden Land Körungen durchgeführt werden)
- Kopie der Röntgenbefunde HD / ED
- Angaben zur Alterstruktur der Ahnen : Von mindestens 10 der 14 Ahnen auf der Ahnentafel ist folgendes einzureichen:
Entweder eine aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt oder aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden, Kopie des Impfausweises oder entsprechende offizielle Belege.
Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum (Monat und Jahr) dokumentiert sein. Dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierart oder dem Verein beglaubigt sein.
Für Hündinnen aus dem SSV und aus der Schweiz wird keine gesonderte Genehmigung durch die Zuchtleitung benötigt.
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Bei einer Verpaarung mit einem Rüden von uns hätten wir gerne
folgende Unterlagen Ihrer Hündin in Kopie:
- Ahnentafel
- Röntgenbefund
- Körbericht
Einen Berner kann man sich nicht einfach halten - mit einem Berner muss man zusammenleben!